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Patient*inneninformation

Herzlichen Dank, dass sie sich für unsere Praxis interessieren. Gerne würden wir sie bei uns als Patient*in  bei uns begrüßen. Im Folgenden möchten wir ihnen kurz ein paar Informationen zu uns und dem Therapieablauf geben.

 

Mit der ÖGK und der BVA besteht ein Kassenvertrag. Sind sie dort versichert, werden die Kosten zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. 

 

Physiotherapeut*innen ohne Kassenvertrag SVA

rechnen direkt mit ihren Patient*Innen ab, da sie keine Vertragsbeziehungen mit Kassen besitzen. Die Patient*Innen erhalten eine Behandlung für welche Sie das Honorar persönlich bezahlen. Unter der Voraussetzung der chefärztlichen Bewilligung erhalten die Patient*Innen von ihrem jeweiligen Versicherer eine teilweise Rückerstattung des geleisteten Behandlungshonorars. Voraussetzung für eine Behandlung bei Wahltherapeut*innen ist lediglich eine gültige ärztliche Verordnung. Die chefärztliche Bewilligung für die durchgeführte Behandlung ist nur eine Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die jeweilige Kasse. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die vorherige Begleichung der Honorarnote, welche gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung der jeweiligen Kassa als Voraussetzung für den Kostenzuschuss vorgelegt wird.

 

Honorarnote Wahlpraxis Freiraum in Oberalm 

PT 2: 80,00 €

PT 3: 100,00 €

Hausbesuch 40,00 € (Hallein, Oberalm, Puch)

 

Was bedeutet "chefärztliche Genehmigung / Bewilligung"?

Funktion der chefärztlichen Genehmigung ist die Bestätigung der Kostenübernahme durch die Kasse. Vertragstherapeut*innen dürfen die Behandlung nur durchführen, wenn diese chefärztlich bewilligt wurde. Auch im Umfang der Behandlung sind sie an den Umfang der Bewilligung gebunden. Die Bedingungen, ab welcher Einheit eine Therapie bewilligt sein muss, variieren von Kasse zu Kasse. Ihre Vertragstherapeut*in kann Ihnen hier genauere Auskunft geben. VertragstherapeutInnen arbeiten für die jeweiligen Kassen, daher erbringen sie an Versicherte nur die Leistungen aus dem Leistungskatalog der jeweiligen Kasse.

 

Wie läuft ein Hausbesuch ab? 

Bei einem Hausbesuch kommen wir zu Ihnen nach Hause. Voraussetzungen sind, wie auch bei der Behandlung in einer Praxis, eine ärztliche Verordnung, chefärztliche Bewilligung sowie Terminvereinbarungen. Hausbesuche werden zumeist nur dann verordnet werden, wenn die Patient*innen nicht ausreichend mobil ist um eine physiotherapeutische Praxis aufzusuchen. Die eingesetzten Therapiemittel können dann aus dem unmittelbaren Umfeld der Patient*inne kommen. Ebenso kann es auch möglich sein, dass wir benötigte Therapiematerialien selbst mitbringen.

 

Was benötige ich für die Therapie?

Sie benötigen eine Verordnung ihrer HausarztIn oder ihrer behandelnden FacharztIn. 

Wie wird die Verordnung mit der Krankenkasse verrechnet?

Wir sind eine Wahltherapie (SVS) und verrechnen nicht direkt mit den Krankenkassen. Am Ende einer Therapieserie bekommen sie von ihrer TherapeutIn eine Honorarnote. Die bezahlte Honorarnote können sie zusammen mit ihrer Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen dann von dieser bis zu 60% des Kostenaufwandes zurückerstattet.

 

Was muss ich zur Therapie mitbringen?

Zu jeder Therapie sind ein großes Handtuch oder Leintuch mitzubringen und  Trainingskleidung. Wenn vorhanden Befunde, Röntgenbilder, MRI-Bilder etc.

 

Kann ich einen vereinbarten Termin absagen?

Sie können einen Vereinbarten Termin bis 24 Stunden vorher ohne Probleme direkt bei ihrer TherapeutIn absagen. Kurzfristig abgesagte Termine müssen allerdings verrechnet werden, da sie nicht mehr an andere Patient*Innen vergeben werden können

Kontaktadresse

Freiraum Physiotherapie

Schloss Kahlsperg

Kahlspergstraße 24

5411 Oberalm

Tel.: +43 (0) 677 631 273 70

info@freiraum-physiotherapie.at

Öffnungszeiten

Montag: 08:00–16:00

Dienstag: 08:00–17:00

Mittwoch: 08:00–15:00

Donnerstag: 08:00–18:00

Freitag: 08:00–12:00

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